Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim | Neubau 2020 | © Kölling Architekten Part GmbB | Foto © Moritz BernoullyDer Neubau von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Basis der Prioritätenliste 1 des Beschlusses § 7991 vom 01.03.2001 (M 18) der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und Fortführung mit Haushaltsbeschluss zum Haushalt 2006.


Prioritätenprogramm wurde fortgeschrieben

Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Hausen | Neubau 2020 | Foto © Feuerwehr Frankfurt am MainIm Jahre 2017 wurde mit Frankfurter Stadtverordnetenbeschluss § 1460 vom 01.06.2017 (M 85) die Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben für Gerätehäuser der Frankfurter Freiwilligen Feuerwehr als sogenanntes „Prioritätenprogramm 3“ erneut fortgeschrieben, da zahlreiche Gerätehäuser der ehrenamtlichen Stadtteilfeuerwehren (oftmals seit geraumer Zeit) nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrgerätehaus und darüber hinaus auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der für Feuerwehrhäuser gültigen DIN 14092 entsprechen. Die Liste ist aufgrund umfangreicher gutachterlicher Beurteilungen des Zustandes der vorhandenen Gerätehäuser entstanden und die erforderlichen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor und dem Kreisfeuerwehrverband entsprechenden Prioritäten zugeordnet worden.


Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim | Neubau 2020 | © Kölling Architekten Part GmbB | Foto © Moritz BernoullyOffene Projekte

Für einen Teil der noch offenen Projekte in der Liste sind in der Finanzplanung der BKRZ GmbH & Co. KG entsprechende Mittel enthalten. Die Refinanzierung dieser Investitionsmittel erfolgt über das Budget der Branddirektion durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem Ergebnishaushalt unter Anrechnung der mit der M 85 bereitgestellten Mittel.  Über die Reihenfolge der umzusetzenden Neubaumaßnahmen aus dem sogenannten Prioritätenprogramm entscheidet die Branddirektion in enger Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband.


Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen im Baugewerbe wurden für die Neubaumaßnahmen der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren im Wirtschaftsplan 2024 der BKRZ GmbH & Co. KG die erforderlichen Finanzmittel erhöht und angepasst. Eine Standardveränderung in Sinne der DIN ist damit nicht verbunden.  Die Baumaßnahmen werden auch zukünftig nach den gültigen DIN- und energetischen Vorgaben umgesetzt.


Stadtverordnetenversammlung entscheidet über weitere Fortschreibung

Allerdings muss nach Verbrauch der Finanzmittel des städtischen Haushalts aus der M 85 aus 2017 die Stadtverordnetenversammlung über die Fortführung des sogenannten Prioritätenprogramms zu Neu- und Umbauvorhaben bei Gerätehäusern für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt entscheiden, da einige Projekte noch nicht berücksichtigt werden konnten und in der Zukunft noch umgesetzt werden sollten.


Als Eigentümerin der Frankfurter Feuerwehrliegenschaften obliegt der BKRZ GmbH & Co. KG der Betrieb und die Vermietung dieser Gebäude an die Branddirektion Frankfurt am Main.


Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main:

Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main | © Feuerwehr Frankfurt am Main



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