Baustelle BKRZ | Foto © BKRZ GmbH & Co. KGBau nach neuesten Standards

Der Bau der Feuer- und Rettungswachen (FRW) der Berufsfeuerwehr Frankfurt erfolgt grundsätzlich derzeit und auch zukünftig auf Basis der Beschlüsse der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung § 7563 vom 15.07.2004 (M 116) zum „Taktischen Feuerwehrkonzept 2020“ ("Staffelkonzept") und dessen Fortschreibungen.

Die Ausstattung der Neubauten der FRW erfolgt nach Standards, die durch die Branddirektion festzulegen sind. Solche Standards sind insbesondere zu beschreiben für Einrichtung, Betriebsgeräte und die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationsmedien.


Schulungsraum in einem neuen Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr | FF Eschersheim | © KÖLLING ARCHITEKTEN Part GmbB | Foto © Christoph KraneburgGrundlage ist Prioritätenprogramm

Der Bau von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Basis des sogenannten Prioritätenprogramms mit Beschluss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung § 7991 vom 01.03.2001 (M 18), zuletzt fortgeschrieben mit § 1460 vom 01.06.2017 (M 85) „Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Fortschreibung der Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben“, da einige Gerätehäuser der ehrenamtlichen Stadtteilfeuerwehren zwischenzeitlich nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen sowie den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes an ein adäquates Feuerwehrgerätehaus entsprechen. Die Liste ist aufgrund umfangreicher gutachterlicher Beurteilungen des Zustandes der vorhandenen Gerätehäuser entstanden. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden nach Prioritäten sowie in Abhängigkeit der Grundstücksverfügbarkeit und Finanzierbarkeit in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband umgesetzt.


Als Auftraggeberin an die BKRZ GmbH & Co. KG ist die Branddirektion Frankfurt verantwortlich für die notwendigen städtischen Gremienbeschlüsse und die Refinanzierung der Baumaßnahmen.

Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat durch Verankerung der Maßnahmen in den jeweiligen Wirtschaftsplänen obliegt der BKRZ GmbH & Co. KG.



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